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DE

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Königswinter bzw. der Sitz unserer Firma.

2. Angebote sind freibleibend, auch dann, wenn es nicht besonders erwähnt ist.

3. Aufträge sind durch unsere Auftragsbestätigungen angenommen. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bestätigte Aufträge können nicht mehr storniert werden.

4. Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, unversichert ab Werk, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 2.500,00 erfolgt die Lieferung frei Haus, darunter ab Werk. Die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Abschlüsse werden nur mit einer Laufzeit von 6 Monaten angenommen. Berechnung erfolgt zu dem jeweils gültigen Tagespreis.

Sollte durch Verschulden des Bestellers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgen, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, um Schadenersatz zu verlangen. Liefererschwerungen durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Vorfälle wie Betriebsstörungen, Streiks, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten etc. entbinden uns ganz oder teilweise vom Vertrag und von der Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen. Wird uns vom Käufer eine Nachlieferfrist gesetzt, so beträgt diese 8 Wochen. Fixtermine können nicht angenommen werden. Mehrkosten durch von uns nicht schriftlich genehmigte Deckungskäufe aufgrund von Lieferzeit oder Qualitätsdifferenzen werden abgelehnt.

5. Preise: Die Berechnung erfolgt im allgemeinen zu den vereinbarten Preisen. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Herstellkosten wesentlich erhöhen, oder die Rohstoffpreise wesentlich steigen, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. Im Falle der Erhöhung des Preises ist der Käufer berechtigt, innerhalb von einem Tag nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Bei Berechnung nach kg wird Brutto für Netto berechnet. Dies gilt speziell für Rollenware, wo Hülsen und Verpackungen nicht abgezogen werden können.

6. Zahlung: Die Preise verstehen sich ausschließlich Porto und Ver-packungen, die zu Selbstkosten berechnet werden. Die Zahlungsbedingungen lauten 10 Tage mit 2% Skonto bzw. 30 Tage netto. Jede Rechnung wird nach Ablauf des Netto-Zahlungsziels am 31. Tag nach Rechnungsdatum ohne Verzugszinsen fällig. Für Zahlungen, die nach diesem Tag eingehen, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz berechnet. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Hergabe von Eigenakzepten berechtigt nicht zum Skonto-Abzug. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen bedarf unserer Zustimmung. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, für Lieferungen aus noch laufenden Aufträgen Vorauskasse zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn sich Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben oder wir hiervon nachträglich Kenntnis erlangen.

Die Zahlungsfrist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ist fix.

Es bedarf daher keiner Inverzugsetzung. Wir behalten uns vor, uns übersandte Schecks zurückzuweisen und sofortige Barzahlung zu verlangen, wenn diese so spät bei uns eingehen, dass die Einlösung innerhalb der Vorlegefrist des Artikels 29 Scheckgesetz nicht mehr gewährleistet ist.

§366 Abs. 1 BGB gilt abbedungen. Wir behalten uns vor zu entscheiden, welche von mehreren fälligen Schulden durch die Zahlung getilgt werden soll. Im Sinne dieser Vereinbarung gelten als Schuld auch die einzelnen Rechnungsbeträge, die sich aus mehreren Lieferungen innerhalb eines Schuldverhältnisses ergeben. Durch diese Vereinbarung wird die Regelung des § 366 Abs. 2 BGB gegenstandslos.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers, sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an Sachen, die uns gehören oder von uns nach Gesetz und / oder Vertrag herausverlangt werden können, sowie uns zustehende Geldforderungen sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes und im Falle der Rückforderung beanstandeter Ware.

7. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum und können im Falle des Zahlungsverzuges von uns zurückgenommen werden. Der Käufer darf die von uns gelieferten Waren nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiterverkaufen und verarbeiten. Der Käufer verpflichtet sich, Zugriffe Dritter auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstandene neue Ware. Im Falle der Weiterveräußerung gelten alle entstehenden Forderungen als an uns abgetreten. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es hierzu nicht. Der Käufer hat uns im Verzugsfalle sämtliche erforderlichen Auskünfte zu geben. Insbesondere hat er auf unseren Wunsch seinem Käufer mitzuteilen, dass die Forderung an uns übergegangen ist.

Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer.

8. Muster und Klischees: Wir verweisen auf unsere kompletten Verkaufs- und Lieferbedingungen.

9. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren, schriftlich bei uns eingehen. Soweit sie sich als begründet erweisen, steht es uns frei, die Ware zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten, soweit die fehlerhafte Ware zurückgegeben wird. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Erstattung von Arbeitslöhnen etc. sind ausgeschlossen. Grundsätzlich kann nur für zurückgegebene Ware Gutschrift oder Ersatz verlangt werden. Für die zweckmäßige Verwendung der gelieferten Artikel wird von uns keine Haftung übernommen. Dem Verkäufer sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10%, bei Aufträgen unter 500 kg bis 20% gestattet. Die Breiten- und Längentoleranzen betragen +/- 5%. Für Stärken- und Gewichtsschwankungen gelten die allgemeinen üblichen Toleranzen nach GKV.

Für die Haftfestigkeit und Lichtbeständigkeit der Farben sowie kleine Farbabweichungen kann keine Haftung übernommen werden. Passerdifferenzen bis zu 4 mm schließen eine Reklamation aus. Bei Beutelware ist eine Zähldifferenz bis 3% sowie ein Ausschuss bis zu 2% zulässig. Bei allen Beanstandungen gilt die GKV Schiedsklausel, nach der reklamierte Ware von einem Materialprüfamt abgenommen wird. Bestellte Sonderfarben können nicht reklamiert werden. Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden die ausschließliche Rechtsgrundlage für alle Geschäftshandlungen mit unserer Firma. Sie gelten auch dann, wenn sie dem Geschäftspartner nur aus früheren Geschäften bekannt sind oder den Umständen nach bekannt sein müssten. Ab weichende Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

Unsere Bedingungen gelten als anerkannt, wenn nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widersprochen wird. Schweigen gilt als Zustimmung.

Mündliche oder telefonische Abmachungen gelten erst dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

10. Wir sind berechtigt, die persönlichen Daten des Käufers aus der Geschäftsbeziehung, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

BHL Plastics GmbH

Eduard-Rhein-Straße 8
53639 Königswinter-Oberpleis

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Telefon: +49 (0) 22 44 - 918 16 - 0
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